Satzung

Die Satzung ist wegen der komplexen Aufgaben der Äla-Fetzer recht umfangreich und kompliziert. Sie wird deshalb hier nur auszugsweise wiedergegeben:

  • Zweck des Vereins: Erhaltung des alten Dieburger fastnachtlichen Liedkrooms, max. 10% Fremdliedergut
  • Die Aufnahme neuer Mitglieder ist nur vererbbar
  • Austritte sind nur im Todesfall möglich
  • Kleiderordnung traditionell fastnachtlich
  • Vor den Auftritten sind die Stimmen und Instrumente mit Alkohol zu ölen. Bei Verstoß gegen diesen Paragraphen ist unverzüglich nach dem Auftritt eine Runde zu zahlen.
  • Jährlich sind 11 Vorstandssitzungen und eine Generalversammlung abzuhalten
  • Neuwahlen sind alle 11 Jahre
  • Spenden sind sofort in alkoholische Getränke umzusetzen, um dem Rechner die Arbeit zu ersparen.

Soweit die Satzungsauszüge - es macht als nicht nur Spaß, ein Äla-Fetzer zu sein!


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