Die Satzung ist wegen der komplexen Aufgaben der Äla-Fetzer recht
umfangreich und kompliziert. Sie wird deshalb hier nur auszugsweise wiedergegeben:
- Zweck des Vereins: Erhaltung des alten Dieburger fastnachtlichen
Liedkrooms, max. 10% Fremdliedergut
- Die Aufnahme neuer Mitglieder ist nur vererbbar
- Austritte sind nur im Todesfall möglich
- Kleiderordnung traditionell fastnachtlich
- Vor den Auftritten sind die Stimmen und Instrumente mit Alkohol zu
ölen. Bei Verstoß gegen diesen Paragraphen ist unverzüglich nach dem Auftritt eine
Runde zu zahlen.
- Jährlich sind 11 Vorstandssitzungen und eine Generalversammlung
abzuhalten
- Neuwahlen sind alle 11 Jahre
- Spenden sind sofort in alkoholische Getränke umzusetzen, um dem
Rechner die Arbeit zu ersparen.
Soweit die Satzungsauszüge - es macht als nicht nur Spaß, ein
Äla-Fetzer zu sein!